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Gutscheine für Schwimmkurse

Im Rahmen des Aktionsprogramms von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zum gezielten Abbau individueller Lernrückstände werden Schülerinnen und Schüler, die den Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 als Nichtschwimmer beendet haben, einen Gutschein im Wert von bis zu 120 € für einen außerschulischen Schwimmkurs erhalten. Als Nichtschwimmer gilt, wer die Basisstufe des Schwimmens im Schwimmunterricht nicht erreichen konnte.

Nachfolgende Übersichten können Kontaktmöglichkeiten zu Anbieter außerschulischer Schwimmkurse entnommen werden. Aktuell wird es auf Grund der großen Nachfrage sicherlich zu gewissen Wartezeiten  kommen. Wir bitten Sie deshalb, auch für die Kursanbieter, um Verständnis, wenn ein passendes Angebot nicht kurzfristig verfügbar ist.

Verlängerung der Gültigkeit der Gutscheine - Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021

Der Gültigkeitszeitraum der für die Schuljahre 2019/2020 (blau) und 2020/2021 (grün) verteilten Gutscheine für außerschulische Schwimmkurse wurde auf den 18. August 2023 (letzter möglicher Tag der Einlösung durch die Personensorgeberechtigten beim Anbieter) verlängert. Die Abrechnung dieser Gutscheine durch den Anbieter muss bis 30. September 2023 beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) erfolgen.

 

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