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Befreiung vom Sportunterricht

Befreiung vom Sportunterricht

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden (Schulbesuchsordnung § 3 Abs. 2).

Schüler, die für ihre Befreiung vom Sportunterricht eine Bescheinigung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes beibringen müssen, werden vom Schulleiter aufgefordert, sich unverzüglich beim zuständigen Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorzustellen. Gleichzeitig erhalten die Eltern oder die volljährigen Schüler das Formular zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ausgehändigt. Damit wird es dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ermöglicht, Sportlehrer hinsichtlich der Belastbarkeit von teilsportbefreiten Schülern oder Schülern mit gesundheitlichen Besonderheiten zu beraten, ohne Befunde zu übermitteln.

Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird auf der Basis einer ärztlichen Untersuchung erstellt. Diese Empfehlung ist bis maximal zum Ende des aktuellen Schuljahres befristet. In begründeten Einzelfällen – bei nicht zu erwartender Änderung des Gesundheitszustandes oder der Behinderung – ist eine Befreiungsempfehlung für zwei Schuljahre möglich. Sie dient dem Schulleiter als Entscheidungsgrundlage. Die Eltern oder die volljährigen Schüler übergeben dem Schulleiter eine Kopie der Empfehlung. Diese enthält keinerlei Angaben zur Benotung oder Leistungsbewertung (VwV Schulsport Abs. 5).

Teilsportbefreiung

Nachfolgendes Material von Herrn Dr. Mischa Steinhardt dient der Unterstützung von Lehrkräften zur Einbindung von Schülerinnen und Schülern mit einer teilweisen Freistellungsempfehlung für den Sportunterricht in den Unterrichtsprozess sowie der erforderlichen einschränkungsadäquaten Übungs- und Belastungsgestaltung.

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